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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
"Gegen Gesetze verstoßen"
Zwischenüberschrift:
Attersee: Wasserwirtschaftsamt nimmt Stellung
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Der Streit um den Campingplatz am Attersee (wir berichteten in unserer Dienstag- und Mittwochausgabe) setzt sich fort. Gestern nahm das Wasserwirtschaftsamt zu den Ausführungen des Eigentümers, Fritz Scholle, Stellung. Die Behörde bleibt bei ihrem Vorwurf, daß Scholle wiederholt gegen geltende Vorschriften des Wassergesetzes verstoßen habe. Das Gelände an der Düte sei aufgehöht worden, bei einem Hochwasser drohe sich die Situation jetzt zu verschärfen.

Nach Angaben des Wasserwirtschaft samt es fließt die Düte bei Hochwasser in Süd-Nord-Richtung über den westlichen Bereich des Freizeitgeländes (" Westzipfel"). Dieser " Westzipfel" stelle ohnehin schon einen Engpaß dar, Scholle habe aber " dieses rund 200 Meter breite Tal zur Hälfte mit Boden angeschüttet". Jeder Laie könne sich vorstellen, daß das Wasser nun noch höher aufgestaut werde, wenn es diese Engstelle passieren müsse. Es bestehe somit die Gefahr, daß Hochwasserschäden in Zukunft noch weitaus schlimmere Schäden anrichten würden als 1981.

Eine " Flutmulde", wie sie von Bauunternehmer Scholle angelegt worden ist, werde dem Problem der Wasserführung nicht gerecht. Im übrigen dürfe auch eine solche Flutmulde nicht ohne Genehmigung der Wasserbehörde angelegt werden. Der Eigentümer des Freizeitgeländes habe außerdem den von ihm beschriebenen Graben ausgehoben, obwohl das Gesetz solche " Veränderungen an der Erdoberfläche" nur mit Zustimmung des Amts zulasse.

Der Dammbau, den Scholle in seiner gestern veröffentlichten Stellungnahme als " legal" bezeichnet hatte, ist nach Auffassung des Wasserwirtschaftsamtes nicht Gegenstand der Kritik: " Wer das Risiko eingeht, im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet zu bauen, muß mit Hochwasserschäden rechnen." Auch Scholles Hinweis auf ein neu entstehendes Erholungsgebiet auf der nordrhein-westfälischen Seite der Düte stehe nicht mit den Aufschüttungen im Zusammenhang. Der Baggersee jenseits der Landesgrenze liege außerhalb des Überschwemmungsgebietes. Er werde deshalb als Stauraum bei Hochwasser nicht in Betracht kommen.

Das Wasserwirtschaftsamt legte gestern eine Aufstellung vor, die den Streit zwischen Scholle und den Behörden dokumentieren soll:

Schon 1969 habe das Wasserwirtschaftsamt darauf hingewiesen, " daß das Überschwemmungsgebiet der Düte an dieser Stelle (am sog. , Westzipfel', die Red.) sehr eng ist". Gegen die damals vorgesehene Aufstellung von Zelten habe die Behörde aber keine Einwände erhoben, " weil sie den Hochwasserabfluß nicht wesentlich beeinträchtigen" und nach aller Erfahrung rechtzeitig abgebaut würden.

Am 6. Januar 1975 habe das Amt einer Aufhebung des südwestlichen Campingplatzgeländes nicht zugestimmt. Daraufhin habe die Stadt eine vorbehaltlich erteilte Genehmigung zurückgezogen. Inzwischen sei die Erdoberfläche aber bereits verändert worden, und am 30. Januar habe das Ordnungsamt der Stadt den vorgenommenen Aufschüttungen zugestimmt. Gleichzeitig sei Scholle darauf aufmerksam gemacht worden, daß der " Westzipfel" nicht aufgehöht werden dürfe.

Im Zusammenhang mit einem Bauschein sei Scholle am 6. März 1975 von der Stadt und am 7. April 1975 vom Wasserwirtschaftsamt mitgeteilt worden, daß der Boden im westlichen Bereich nicht aufgeschüttet werden dürfe.

1978 habe das Amt einer Bebauungsplanänderung zugestimmt, nach der im Überschwemmungsgebiet Mobilheime auf Stelzen errichtet werden sollten: " Das Wasser hätte dann noch abfließen können." Eine Bodenaufschüttung sei in diesem Zusammenhang noch einmal abgelehnt worden. Auch der Kreis Steinfurt habe sich im Jahr 1979 ausdrücklich gegen die Aufhebung des Geländes ausgesprochen.

Trotz aller Einwände habe Scholle den " Westzipfel" im Frühjahr 1983 mit Erde aufgeschüttet. Im April seien die Erdbewegungen vom Wasserwirtschaftsamt registriert worden, heißt es in der Stellungnahme. Daraufhin habe die Stadt Osnabrück die Maßnahmen als " nicht genehmigt" bezeichnet und eine Anhörung mit dem Eigentümer des Campingplatzes angekündigt. rll
Autor:
rll


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