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1.
Erscheinungsdatum:
10.11.1983
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Der
Streit
um
den
Campingplatz
am
Attersee:
Das
Gelände
an
der
Düte
sei
aufgehöht
worden,
bei
einem
Hochwasser
drohe
sich
die
Situation
jetzt
zu
verschärfen.
Überschrift:
"Gegen Gesetze verstoßen"
Zwischenüberschrift:
Attersee: Wasserwirtschaftsamt nimmt Stellung
Artikel:
Originaltext:
Der
Streit
um
den
Campingplatz
am
Attersee
(wir
berichteten
in
unserer
Dienstag-
und
Mittwochausgabe)
setzt
sich
fort.
Gestern
nahm
das
Wasserwirtschaftsamt
zu
den
Ausführungen
des
Eigentümers,
Fritz
Scholle,
Stellung.
Die
Behörde
bleibt
bei
ihrem
Vorwurf,
daß
Scholle
wiederholt
gegen
geltende
Vorschriften
des
Wassergesetzes
verstoßen
habe.
Das
Gelände
an
der
Düte
sei
aufgehöht
worden,
bei
einem
Hochwasser
drohe
sich
die
Situation
jetzt
zu
verschärfen.
Nach
Angaben
des
Wasserwirtschaft
samt
es
fließt
die
Düte
bei
Hochwasser
in
Süd-
Nord-
Richtung
über
den
westlichen
Bereich
des
Freizeitgeländes
("
Westzipfel"
).
Dieser
"
Westzipfel"
stelle
ohnehin
schon
einen
Engpaß
dar,
Scholle
habe
aber
"
dieses
rund
200
Meter
breite
Tal
zur
Hälfte
mit
Boden
angeschüttet"
.
Jeder
Laie
könne
sich
vorstellen,
daß
das
Wasser
nun
noch
höher
aufgestaut
werde,
wenn
es
diese
Engstelle
passieren
müsse.
Es
bestehe
somit
die
Gefahr,
daß
Hochwasserschäden
in
Zukunft
noch
weitaus
schlimmere
Schäden
anrichten
würden
als
1981.
Eine
"
Flutmulde"
,
wie
sie
von
Bauunternehmer
Scholle
angelegt
worden
ist,
werde
dem
Problem
der
Wasserführung
nicht
gerecht.
Im
übrigen
dürfe
auch
eine
solche
Flutmulde
nicht
ohne
Genehmigung
der
Wasserbehörde
angelegt
werden.
Der
Eigentümer
des
Freizeitgeländes
habe
außerdem
den
von
ihm
beschriebenen
Graben
ausgehoben,
obwohl
das
Gesetz
solche
"
Veränderungen
an
der
Erdoberfläche"
nur
mit
Zustimmung
des
Amts
zulasse.
Der
Dammbau,
den
Scholle
in
seiner
gestern
veröffentlichten
Stellungnahme
als
"
legal"
bezeichnet
hatte,
ist
nach
Auffassung
des
Wasserwirtschaftsamtes
nicht
Gegenstand
der
Kritik:
"
Wer
das
Risiko
eingeht,
im
gesetzlichen
Überschwemmungsgebiet
zu
bauen,
muß
mit
Hochwasserschäden
rechnen."
Auch
Scholles
Hinweis
auf
ein
neu
entstehendes
Erholungsgebiet
auf
der
nordrhein-
westfälischen
Seite
der
Düte
stehe
nicht
mit
den
Aufschüttungen
im
Zusammenhang.
Der
Baggersee
jenseits
der
Landesgrenze
liege
außerhalb
des
Überschwemmungsgebietes.
Er
werde
deshalb
als
Stauraum
bei
Hochwasser
nicht
in
Betracht
kommen.
Das
Wasserwirtschaftsamt
legte
gestern
eine
Aufstellung
vor,
die
den
Streit
zwischen
Scholle
und
den
Behörden
dokumentieren
soll:
•
Schon
1969
habe
das
Wasserwirtschaftsamt
darauf
hingewiesen,
"
daß
das
Überschwemmungsgebiet
der
Düte
an
dieser
Stelle
(am
sog.
,
Westzipfel'
,
die
Red.)
sehr
eng
ist"
.
Gegen
die
damals
vorgesehene
Aufstellung
von
Zelten
habe
die
Behörde
aber
keine
Einwände
erhoben,
"
weil
sie
den
Hochwasserabfluß
nicht
wesentlich
beeinträchtigen"
und
nach
aller
Erfahrung
rechtzeitig
abgebaut
würden.
•
Am
6.
Januar
1975
habe
das
Amt
einer
Aufhebung
des
südwestlichen
Campingplatzgeländes
nicht
zugestimmt.
Daraufhin
habe
die
Stadt
eine
vorbehaltlich
erteilte
Genehmigung
zurückgezogen.
Inzwischen
sei
die
Erdoberfläche
aber
bereits
verändert
worden,
und
am
30.
Januar
habe
das
Ordnungsamt
der
Stadt
den
vorgenommenen
Aufschüttungen
zugestimmt.
Gleichzeitig
sei
Scholle
darauf
aufmerksam
gemacht
worden,
daß
der
"
Westzipfel"
nicht
aufgehöht
werden
dürfe.
•
Im
Zusammenhang
mit
einem
Bauschein
sei
Scholle
am
6.
März
1975
von
der
Stadt
und
am
7.
April
1975
vom
Wasserwirtschaftsamt
mitgeteilt
worden,
daß
der
Boden
im
westlichen
Bereich
nicht
aufgeschüttet
werden
dürfe.
•
1978
habe
das
Amt
einer
Bebauungsplanänderung
zugestimmt,
nach
der
im
Überschwemmungsgebiet
Mobilheime
auf
Stelzen
errichtet
werden
sollten:
"
Das
Wasser
hätte
dann
noch
abfließen
können."
Eine
Bodenaufschüttung
sei
in
diesem
Zusammenhang
noch
einmal
abgelehnt
worden.
Auch
der
Kreis
Steinfurt
habe
sich
im
Jahr
1979
ausdrücklich
gegen
die
Aufhebung
des
Geländes
ausgesprochen.
Trotz
aller
Einwände
habe
Scholle
den
"
Westzipfel"
im
Frühjahr
1983
mit
Erde
aufgeschüttet.
Im
April
seien
die
Erdbewegungen
vom
Wasserwirtschaftsamt
registriert
worden,
heißt
es
in
der
Stellungnahme.
Daraufhin
habe
die
Stadt
Osnabrück
die
Maßnahmen
als
"
nicht
genehmigt"
bezeichnet
und
eine
Anhörung
mit
dem
Eigentümer
des
Campingplatzes
angekündigt.
rll
Autor:
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