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1.
Erscheinungsdatum:
09.11.1983
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Der
Eigentümer
des
Freizeitgeländes
am
Attersee
widerspricht
den
Vorwürfen,
dass
der
Düte
durch
sein
Eingreifen
der
Stauraum
entzogen
worden
sei.
Überschrift:
"Stauraum geht nicht verloren"
Zwischenüberschrift:
Attersee- Eigentüner widerspricht den Vorwürfen
Artikel:
Originaltext:
Zu
unserem
gestrigen
Bericht
"
Attersee:
Zeltplatz
auf
eigene
Faust
vergrößert"
,
gab
der
Eigentümer
des
Freizeitgeländes,
der
Bauunternehmer
Bauing.
BDB
Fritz
Scholle,
eine
Stellungnahme
ab.
Darin
erklärt
er,
daß
der
Düte
durch
sein
Eingreifen
kein
Stauraum
entzogen
worden
sei.
Zum
wasserwirtschaftlichen
Aspekt
schreibt
Scholle:
"
Für
den
sogenannten
"
Westzipfel"
,
der
im
gesetzlichen
Überschwemmungsgebiet
liegt,
ist
durch
einen
ca.
180
m
langen
und
ca.
5
m
breiten
und
tiefen
Grafen
eine
Stau-
und
Rückflußmöglichkeitbei
künftigen
Hochwassern
gegeben.
Eine
neu
angelegte
sogenannte
Flutmulde
sorgt
dafür,
daß
bei
Überschwemmungen
der
Stromstrich,
wie
die
Wasserbauer
sagen,
einschalten
wird.
Auch
wenn
die
Dammseite
zu
diesem
Westzipfel
angeschrägt
wurde,
mit
etwa
2000
Kubikmeter
Boden
aus
dem
Grabenaushub
und
der
Flutmulde,
geht
die
Düte
bei
Überschwemmungen
kein
Retentionsvolumen
(Stauraum)
verloren,
wie
durch
die
Berechhung
eines
öffentlich
bestellten
Vermessungsbüros
nachgewiesen
werden
kann.'
Als
"
legal"
bezeichnet
Scholle
eine
Dammschüttung,
die
dem
Hochwasserschutz
dienen
soll.
Dabei
bezieht
er
sich
auf
die
Düte-
Überschwemmung
vom
30.
Juni
1981,
bei
der
ihm
ein
Schaden
von
mehr
als
200
000
DM
entstanden
sei.
Kein
Wasserwirtschaftler
habe
bisher
gegen
diesen
Damm
Einwände
erhoben.
Er
stelle
einen
Schutz
dar
für
den
Attersee,
"
dessen
Wasserqualität
nach
den
regelmäßig
durchgeführten
Analysen
immer
noch
besser
ist
als
das
Trinkwasser
von
Hamburg."
Über
diesen
Damm
war
in
dem
gestrigen
Artikel
allerdings
nicht
berichtet
worden.
Zum
Vorwurf,
daß
das
Gelände
am
Wald
mit
Bauschutt
angefüllt
worden
sei
und
eine
Baumreihe
habe
verschwinden
müssen,
schreibt
der
Eigentümer:
"
Richtig
ist,
daß
keine
Baumreihe
verschwinden
mußte.
Für
die
Öffentlichkeit
stellt
sich
der
Text
unter
dem
Foto
so
dar,
als
wenn
sich
der
Eigentümer
des
Erholungsgebietes
Attersee
des
Baumfrevels
schuldig
gemacht
hätte.
Seit
der
Entstehung
des
Attersee-
Erholungsgebietes
im
Jahre
1973
sind
von
Scholle
mehr
als
1000
Bäume
und
Sträucher
neu
gepflanzt
worden.
Während
der
Düte-
Hochwasserkatastrophe
am
30.
6.1981,
über
welches
die
NOZ
damals
ausführlich
berichtet
hat,
wurden
43
gesunde,
über
50
Jahre
alte
Eichen
weggerissen,
die
unmittelbar
am
Düteufer
aufgewachsen
waren."
Zur
Kritik
des
Kreises
Steinfurt
bemerkt
Scholle,
daß
er
die
Information
über
ein
neu
entstehendes
Erholungsgebiet
unmittelbar
an
der
nordrhein-
westfälischen
Seite
der
Düte
und
am
Hischebach
mit
einer
Wasserfläche
bedeutend
größer
als
der
Attersee"
vermißt
habe.
In
seiner
Stellungnahme,
führt
der
Bauunternehmer
weiter
aus:
"
Nach
der
neuen
Campingplatzverordnung
des
Nieders.
Sozialministers
vom
27.10.
1977
ist
von
Scholle
bereits
am
24.
Januar
1978
eine
B-
Planänderung
für
die
Aufstellung
von
Mobilheimen
im
Westzipfel
beantragt
worden.
Die
NOZ
hat
dieses
am
8.1.1979
veröffentlicht.
Das
Wasserwirtschaftsamt
hat
der
Aufstellung
von
Mobilheimen
nicht
widersprochen.
Erst
in
diesem
Jahr
ist
auf
die
Aufstellung
von
Mobilheimen
(ohne
Räder)
verzichtet
und
die
Aufstellung
von
Wohnwagen
(Caravan)
mit
Rädern
beantragt
worden.
Der
NOZ-
Redakteur
hat
schriftlich
die
Aufteilung
des
Erholungsgebietes
Attersee
in
33
Prozent
Wasserfläche,
22
Prozent
Waldfläche,
25
Prozent
Grünfläche,
15
Prozent
Camping-
Stellfäche,
5
Prozent
Wege,
Parkplätze
und
Zufahrtstraße
erhalten.
Er
ist
darauf
aufmerksam
gemacht
worden,
daß
im
Europa-
Campingführer
des
Deutschen
Camping-
Clubs
unter
mehr
als
8000
Campingplätzen
es
kaum
eine
so
günstige
Naturbeschaffenheit
und
günstige
Flächenaufteilung
im
Verhältnis
zu
den
Campingplatzstellflächen
gibt."