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Erscheinungsdatum:
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aus Zeitung:
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Inhalt:
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Im Zusammenhang mit der Abbruchgenehmigung für den Hof Peistrup in Hellern-Hörne sowie der Abholzung des Waldbestandes in der Umgebung des Hofgeländes " ist der Stadt Osnabrück kein rechtswidriges Vorgehen nachzuweisen", das zu fachaufsichtlichem Einschreiten Anlass gegeben hatte. Das ist nach Mitteilung des städtischen Presse - und Informationsamtes das Ergebnis einer Prüfung durch die Bezirksregierung Weser-Ems, bei der eine Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht worden war.
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Überschrift:
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Abbruch Hof Peistrup: "Kein rechtswidriges Vorgehen nachzuweisen"
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Zwischenüberschrift:
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Fachaufsichtsbeschwerden ohne Erfolg
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Artikel:
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