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Erscheinungsdatum:
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aus Zeitung:
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Inhalt:
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Überschrift:
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Bekanntmachungen der Verwaltungs-Behörden.
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Artikel:
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Originaltext:
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Es wird hierdurch öffeendlich gemacht, daß zufolge einer Bestimmung Königlicher Landdrostei die Hauptschauung des haseflusses im hiesigen Stadtbezirke alljährlich
am Dienstage nach dem 8. Sonntage nach Trinitatis Statt finden soll. Wie demzufolge im laufenden Jahre die Schauung auf Dienstag den 23. Juli fällt, so erinnern wir hierdurch die Ufereigenthümer daran, daß die ihnen nach §. 1-3 des Gesetzes vom 22. August 1847 über Ent- und Bewässerungen obliegenden Räumungsarbeiten auch ohne spezielle Aufforderung bis zur Schauung vollendet sein müssen, widrigenfalls wegen der alsdann noch vorhandenen Mängel bei der Schauung sofort die gesetzlichen Straffen werden erkannt werden. Osnabrück, den 21. Juni 1861. Der Magistrat der Stadt Osnabrück. C. B. Stüve, Dr. |
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