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Erscheinungsdatum:
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aus Zeitung:
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Inhalt:
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Überschrift:
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Unterirdischer Kanal vor dem Herrenteichstor
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Artikel:
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Originaltext:
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Da der Bau des unterirdischen Canals außer dem Herrenteichsthore die Sperrung der Straße vom ehemaligen Thore bis zur Bahnhofsstraße und dem breiten Gange für alles Fuhrwerk nothwendig gemacht hat: so wird solches hiermit öffentlich bekann gemacht un allen Wagenführern ausdrücklich und bei einer Straße bis zu 5 Thalern ausdrücklich untersagt, jenen Staßentheil mit ihren Fuhrwerken zu benutzen; es sei denn, daß ihnen die Erlaubnißzuvor besonders ertheilt wäre. Osnabrück, den 8. Juli 1859. Die Polizei-Direktion der Stadt Osnabrück. C. B. Stüve, Dr.
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