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Erscheinungsdatum:
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aus Zeitung:
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Inhalt:
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Ohne Verwertungsnachweis oder einer Erklärung, wo das Auto geblieben ist, wird kein Halter nach dem 1.4. einen PKW bei der Zulassungsstelle aus dem Verkehr ziehen können. In Osnabrück gibt es am Stichtag nur zwei lizensierte Firmen, bei denen das Auto gegen einen entsprechenden Nachweis abgegeben werden kann.
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Überschrift:
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Schrottautos brauchen den Nachweis
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Zwischenüberschrift:
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Die Abmeldung ist am 1. April nur mit Verwertungsbescheinigung möglich
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Artikel:
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Autor:
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fr
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