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Erscheinungsdatum:
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aus Zeitung:
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Inhalt:
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Eine Sperrzeit für Tauben gilt für die Bereiche Stadt und Landkreis Osnabrück nach dem Feld- und Forstordnungsgesetz vom1. bis 30. April. In dieser Zeit müssen die Vögel so gehalten werden, dass sie Felder und Gärten nicht aufsuchen können. Ausnahmen gelten nur für Brieftauben. " Die Tauben, die während der Sperrzeit auf bestellten FEldern oder Gärten angetroffen werden, darf sich der Eigentümer, der Nutznießer oder der Jagdberechtigte aneignen".
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Überschrift:
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Sperrzeit für Tauben
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Artikel:
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