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1.
Erscheinungsdatum:
25.09.1858
aus Zeitung:
Osnabrückische Anzeigen/ OA
Inhalt:
Mit
Genehmigung
der
königlichen
Ministerien
des
Innern
und
bzw.
der
Justiz
ist
der
von
der
Landstraße
neben
dem
s.
g.
Schneiderthurme
abzweigende,
längs
der
Osnabrücker
Landwehr
nach
der
"
Kohfarth"
führende
Weg,
sowie
ferner
der
am
linken
Ufer
der
Hase
belegene
Theil
der
"
Kohfarth"
dem
Gemeindebezirke
der
Stadt
Osnabrück
und
dem
städtischen
Verwaltungsbezirke
beigelegt
und
sind
in
Folge
dessen
auch
die
vorerwähnten
Flächen
in
den
Jurisdictionbezirk
des
Amtsgerichts
Stadt
Osnabrückübergegangen.
Osnabrück,
den
18.
September
1858.
Königlich-
Hannoversche
Landdrostei.
F.
Wyneken
Überschrift:
Mehr Flächen für die Stadt
Artikel:
Originaltext:
Mit
Genehmigung
der
königlichen
Ministerien
des
Innern
und
bzw.
der
Justiz
ist
der
von
der
Landstraße
neben
dem
s.
g.
Schneiderthurme
abzweigende,
längs
der
Osnabrücker
Landwehr
nach
der
"
Kohfarth"
führende
Weg,
sowie
ferner
der
am
linken
Ufer
der
Hase
belegene
Theil
der
"
Kohfarth"
dem
Gemeindebezirke
der
Stadt
Osnabrück
und
dem
städtischen
Verwaltungsbezirke
beigelegt
und
sind
in
Folge
dessen
auch
die
vorerwähnten
Flächen
in
den
Jurisdictionbezirk
des
Amtsgerichts
Stadt
Osnabrückübergegangen.
Osnabrück,
den
18.
September
1858.
Königlich-
Hannoversche
Landdrostei.
F.
Wyneken