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Erscheinungsdatum:
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aus Zeitung:
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Inhalt:
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Überschrift:
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Vernichtung der Wucheerblumen.
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Artikel:
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Originaltext:
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[Vernichtung der Wucheerblumen.] Der Herr Kreishauptmann Grote fordert die Herren Gemeindevorsteher auf, alle Grundbesitzer auf die Polizei-Verordnung Königlicher Landdrostei vom 1. September 1882, betreffend Vernichtung der Wucherblumen auf erksam zu machen. Nach dieser Verordnung müssen die Wucherblumen vor dem 1. Juli jedes Jahres zugleich mit den Wurzeln bei Strafe entfernt und vernichtet werden.
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