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Erscheinungsdatum:
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aus Zeitung:
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Inhalt:
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Ein Bürger im Schinkel wollte der Stadt helfen, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen. Er fegte das Laub einer Hecke auf städtischem Boden zwischen seinen Grundstück und der Straße, dass auf den Fußweg fiel, regelmäßig am Abend vor der Straßenreinigung in die Gosse, damit die Straßenkehrmaschinen es mit aufnehmen können. Nun musste er erfahren, dass Laub in die Gosse fegen mit bis zu 10.000 DM geahndet werden kann.
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Überschrift:
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10.000 DM Geldbuße, wo ein "Dankeschön" fällig wäre?
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Zwischenüberschrift:
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Böse Überraschung: Fegen als Ordnungswidrigkeit
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Artikel:
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Autor:
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kh
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