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Inhalt:
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Artikel:
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Originaltext:
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Der höchst mangelhalfte Zustand der Wege auf der Wüste, die an einzelnen Stellen fast bodenlos sind, sollen nach einer Verfügung des Magistrats einer Besserung entgegengehen, indem jeder Haus- oder Bauplatzbesitzer an näher bestimmten Straßen bei 10 Mark Strafe vor seinem Grundbesitze, spätestens binnen ...* Tagen, einen trockenen Fußweg herzustellen und spätestens binnen 14 Tagen den Fahrweg in fahrbarem Zustand zu setzen hat.
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