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Erscheinungsdatum:
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aus Zeitung:
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Inhalt:
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Bericht über den Ölunfall des vergangenen Jahres im Keller einer Rentnerin, bei dem rund 3.600 l Heizöl im Erdreich versickert sind. Das Landgericht sprach die Verantwortung dem TÜV zu, der für die Bodensanierungskosten aufzukommen hat, da der TÜV sechs Monate zuvor die Öltanks kontrolliert und keine Beanstandung gefunden hatte.
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Überschrift:
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TÜV muß für Ölunfall haften
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Zwischenüberschrift:
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Zivilkammer des Landgerichts gab 73jähriger Schinkelanerin Recht
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Artikel:
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Autor:
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rll, Ini
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