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1.
Erscheinungsdatum:
07.06.1856
aus Zeitung:
Osnabrückische Anzeigen/ OA
Inhalt:
Die
Bebauung
außerhalb
der
Stadtgrenzen
erzwingen
eine
Ausdehnung
der
Stadtgrenze
(hier
vom
Hasetor
bis
zur
Neuen
Mühle)
.
Überschrift:
Bekanntmachungen der Verwaltungs-Behörden.
Zwischenüberschrift:
Bekanntmachung wegen der Verlegung der Grenze der Stadt vom Hasethore bis zur neuen Mühle.
Artikel:
Originaltext:
Der
Brtrieb
der
Eisenbahn
und
die
Vermehrung
der
Bauten
in
dem
Theile
der
bisherigen
Feldmark
der
Stadt,
welcher
zwischen
der
Eisenbahn,
dem
Bahnhofe
und
der
jetzigen
Stadtgrenze
liegt,
haben
es
nötig
gemacht,
die
Grenze
der
Stadt
nach
dieser
Seite
hin
weiter
hinauszurücken.
Nach
vorgängiger
zustimmung
der
Bürger-
Vorsteher
und
mit
genehmigung
Königlicher
Landdrostei
wird
daher
wegen
neuer
Regulierung
der
Stadtgrenze
Folgendes
bekanntgemacht.
1.
Die
neue
Stadtgrenze
schlißt
sich
neben
der
Nobbenburg
an
die
Hasean,
trifft
vor
dem
Hasethore
an
die
Eisenbahn
und
läuft
auf
der
äußern
Grenze
der
Eisenbahn
und
des
Bahnhofes
fort
bis
an
die
Eisenbahnbrücke
über
die
Hase
unterhalb
der
Clus.
Von
dort
bildet
das
rechte
Haseufer
die
neue
Stadtgrenze
bis
an
die
Bastion
bei
der
neuen
Mühle
und
fällt
daselbst
in
die
alte
Grenze
ein.
Alle
zwischen
dieser
neuen
Stadtgrenze
und
der
alten
befindlichen
Grundstücke
werden
als
innerhalb
der
Stadt
liegend
angesehen.
2.
Die
Vorschriften
der
Bauortnung
für
den
Anbau
in
der
Feldmark
der
Stadt
Osnabrück
vom
16
Juni
1855
bleiben
auf
diese,
den
neuen
Stadtteil
ausmachenden
Grundstücke
aber
nach
wie
vor
anwendbar,
nur
mit
der
Ausnahme,
daß
von
den
in
der
Bauordnung
Bezug
genommen
Bestimmungen
des
Ortstatuts
vom
23.
Mai
1853
der
§
2
Nr.
2
und
4
und
der
§
3
nicht
weiter
zur
Anwendung
kommen.
3.
Der
neue
Stadtteil
wird
einstweilen
dem
vierten
Stadtviertel,
der
Markt-
und
Haselaischaft,
beigelegt.
4.
Diese
Anordnung
tritt
mit
dem
tage,
an
welchem
die
Westbahn
in
Betrieb
gesetzt
werden
wird,
den
23.
d.
M.,
in
Kraft.
Osnabrück,
den
6.
Juni
1856.
Der
Magisterat
der
Stadt
Osnabrück.
C.
B.
Stüve,
Dr.