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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Zufahrt nicht sperren
Zwischenüberschrift:
Betriebe gegen Verkehrskonzept am "SPaßbad"
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Zufahrt nicht sperren

Betriebe gegen Verkehrskonzept am " Spaßbad"

Nachteile für ihre Betriebe befürchten Gewerbetreibende im Bereich des Wellmannsweges und der Erikastraße, wenn der Wellmannsweg in Höhe Autobahnunterführung für den Durchgangsverkehrsgesperrt wird. Wie berichtet, sieht das Verkehrskonzept für das geplante Spaßbad anstelle der Wellmannsbrücke eine solche Lösung vor. Mit einer Sperrung wird die direkte Verbindung aus dem Bereich Düstrup über Hettlicher Masch in den Fledder und über den Seilerweg in den Schinkel abgeschnitten. Unternehmer befürchten Umsatzeinbußen; einige wollen notfalls die Gerichte anrufen.

Kunden und Mitarbeiter müßten bei der von der Stadt favorisierten Lösung weite Umwege in Kauf nehmen. Fraglich sei, ob die Kunden das mitmachen würden, verdeutlichten Fliesenhändler Hermann Heidbrink, Tischlermeister Walter Bolduin und Kfz-Meister Dieter Kleforn.

Auch Schuhgroßhändler Werner Hamm, dessen Betrieb vor gut einem Jahr an die Hettlicher Masch gezogen ist, kann sich mit den städtischen Vorschlägen nicht anfreunden. In mehreren Briefen machte er seine Position deutlich: ,, Wir sind seinerzeit hier in den hinteren Fleddergegangen wegen der günstigen Verkehrsanbindungen, d. h., neben dem Gleisanschluß eben auch wegen der vorteilhaften Zufahrten von der Umgehungsstraße, Mindener Straße und Hannoversche Straße" Hamm erinnert an einen täglich nicht unerheblichen Warenverkehr auch per Lkw. Hamm: ,, Auch für unser Personal, und ganz besonders für unsere Kunden, wollten wir über gute Zufahrtswege leicht erreichbar sein."

Die Gewerbetreibenden östlich der Autobahn machten - wie Hamm - im Bebauungsplanverfahren ihre Bedenken und Anregungen deutlich und ließen sich dabei von einem Fachanwalt vertreten. Nachdem nun eben jene Anliegereinsprüche nicht berücksichtigt worden sind, wall der Rechtsanwalt die Stadt bitten, seine Mandanten als Nachbarn am Bebauungs-Baugenehmi-gungsverfahren zu beteiligen. Er ist sicher, dass der Nachbarschaftsbegriff von den Gerichten sehr weit gefaßt wird. Als Beispiel führt der Anwalt Verbrauchermärkte an, deren nachbarschaftlicher Einzugsbereich weiter als ein Kilometer beurteilt worden sei. Der Rechtsvertreter meint, dass in diesem Verfahren eine Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Belangen nicht erfolgt sei.

Verkehrsprobleme befürchten die Betroffenen u. a. im Einmündungsbereich Well-mannsweg/ Düstruper Straße und für den Seilerweg. Tischlermeister Bolduin, dessen Betrieb unmittelbar vor der geplanten Sperre liegt: " Die Stadt will - ohne zu überlegen - Stadtteile trennen, nur weil das Spaßbad kommt."

Werner Hamm, der auf den schon heute sehr starken Durchgangsverkehr auf der Hettlicher Masch hinweist, bringt kein Verständnis dafür auf, dass das Freibad Wellmannsbrücke so ohne weiteres geschlossen werden soll. Für das einzige Freibad der östlichen Stadtteile müsse erst Ersatz geschaffen werden. Für den Fall, dass das Spaßbad an dieser Stelle realisiert wird, meint Hamm: " Dann mußt die Straßensituation so sein, dass der fließende Verkehr nicht behindert wird." Er machte gleichzeitig jedoch deutlich, dass er sich an einer juristichen Auseinandersetzung nicht beteiligen werde.
Autor:
pr-


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