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1.
Erscheinungsdatum:
19.01.1989
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Gewerbebetreibenden
im
Bereich
der
Wellmannsbrücke
befürchten
Nachteile
für
ihre
Betriebe,
wenn
der
Wellmannsweg
wegen
des
"
Spaßbades"
für
den
Durchgangsverkehr
gesperrt
werden
soll.
Überschrift:
Zufahrt nicht sperren
Zwischenüberschrift:
Betriebe gegen Verkehrskonzept am "SPaßbad"
Artikel:
Originaltext:
Zufahrt
nicht
sperren
Betriebe
gegen
Verkehrskonzept
am
"
Spaßbad"
Nachteile
für
ihre
Betriebe
befürchten
Gewerbetreibende
im
Bereich
des
Wellmannsweges
und
der
Erikastraße,
wenn
der
Wellmannsweg
in
Höhe
Autobahnunterführung
für
den
Durchgangsverkehrsgesperrt
wird.
Wie
berichtet,
sieht
das
Verkehrskonzept
für
das
geplante
Spaßbad
anstelle
der
Wellmannsbrücke
eine
solche
Lösung
vor.
Mit
einer
Sperrung
wird
die
direkte
Verbindung
aus
dem
Bereich
Düstrup
über
Hettlicher
Masch
in
den
Fledder
und
über
den
Seilerweg
in
den
Schinkel
abgeschnitten.
Unternehmer
befürchten
Umsatzeinbußen;
einige
wollen
notfalls
die
Gerichte
anrufen.
Kunden
und
Mitarbeiter
müßten
bei
der
von
der
Stadt
favorisierten
Lösung
weite
Umwege
in
Kauf
nehmen.
Fraglich
sei,
ob
die
Kunden
das
mitmachen
würden,
verdeutlichten
Fliesenhändler
Hermann
Heidbrink,
Tischlermeister
Walter
Bolduin
und
Kfz-
Meister
Dieter
Kleforn.
Auch
Schuhgroßhändler
Werner
Hamm,
dessen
Betrieb
vor
gut
einem
Jahr
an
die
Hettlicher
Masch
gezogen
ist,
kann
sich
mit
den
städtischen
Vorschlägen
nicht
anfreunden.
In
mehreren
Briefen
machte
er
seine
Position
deutlich:
,,
Wir
sind
seinerzeit
hier
in
den
hinteren
Fleddergegangen
wegen
der
günstigen
Verkehrsanbindungen,
d.
h.,
neben
dem
Gleisanschluß
eben
auch
wegen
der
vorteilhaften
Zufahrten
von
der
Umgehungsstraße,
Mindener
Straße
und
Hannoversche
Straße"
Hamm
erinnert
an
einen
täglich
nicht
unerheblichen
Warenverkehr
auch
per
Lkw.
Hamm:
,,
Auch
für
unser
Personal,
und
ganz
besonders
für
unsere
Kunden,
wollten
wir
über
gute
Zufahrtswege
leicht
erreichbar
sein."
Die
Gewerbetreibenden
östlich
der
Autobahn
machten
-
wie
Hamm
-
im
Bebauungsplanverfahren
ihre
Bedenken
und
Anregungen
deutlich
und
ließen
sich
dabei
von
einem
Fachanwalt
vertreten.
Nachdem
nun
eben
jene
Anliegereinsprüche
nicht
berücksichtigt
worden
sind,
wall
der
Rechtsanwalt
die
Stadt
bitten,
seine
Mandanten
als
Nachbarn
am
Bebauungs-
Baugenehmi-
gungsverfahren
zu
beteiligen.
Er
ist
sicher,
dass
der
Nachbarschaftsbegriff
von
den
Gerichten
sehr
weit
gefaßt
wird.
Als
Beispiel
führt
der
Anwalt
Verbrauchermärkte
an,
deren
nachbarschaftlicher
Einzugsbereich
weiter
als
ein
Kilometer
beurteilt
worden
sei.
Der
Rechtsvertreter
meint,
dass
in
diesem
Verfahren
eine
Abwägung
zwischen
öffentlichen
und
privaten
Belangen
nicht
erfolgt
sei.
Verkehrsprobleme
befürchten
die
Betroffenen
u.
a.
im
Einmündungsbereich
Well-
mannsweg/
Düstruper
Straße
und
für
den
Seilerweg.
Tischlermeister
Bolduin,
dessen
Betrieb
unmittelbar
vor
der
geplanten
Sperre
liegt:
"
Die
Stadt
will
-
ohne
zu
überlegen
-
Stadtteile
trennen,
nur
weil
das
Spaßbad
kommt."
Werner
Hamm,
der
auf
den
schon
heute
sehr
starken
Durchgangsverkehr
auf
der
Hettlicher
Masch
hinweist,
bringt
kein
Verständnis
dafür
auf,
dass
das
Freibad
Wellmannsbrücke
so
ohne
weiteres
geschlossen
werden
soll.
Für
das
einzige
Freibad
der
östlichen
Stadtteile
müsse
erst
Ersatz
geschaffen
werden.
Für
den
Fall,
dass
das
Spaßbad
an
dieser
Stelle
realisiert
wird,
meint
Hamm:
"
Dann
mußt
die
Straßensituation
so
sein,
dass
der
fließende
Verkehr
nicht
behindert
wird."
Er
machte
gleichzeitig
jedoch
deutlich,
dass
er
sich
an
einer
juristichen
Auseinandersetzung
nicht
beteiligen
werde.
Autor:
pr-