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1.
Erscheinungsdatum:
16.09.1988
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Aus
der
Landwirtschaft
kommen
erneut
Schreckensmeldungen:
Nachforschungen
haben
ergeben,
dass
insbesondere
beim
Maisanbau
teilweise
Mixturen
aus
Wasser,
Öl,
Spülmittel
und
Unkrautbekämpfungsmittel
auf
die
Äcker
gesprüht
werden.
Überschrift:
Unkrautbekämpfung mit Diesel und Spülmittel
Zwischenüberschrift:
Krebserregendes Trichlorbenzol in Wasserbrunnen entde
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Aus
der
Landwirtschaft
kommen
erneut
Schreckensmeldungen:
Nachforschungen
des
Landkreises
Osnabrück
haben
ergeben,
daß
insbesondere
beim
Maisanbau
teilweise
Mixturen
aus
Wasser,
Dieselöl,
Spülmittel
und
Unkrautbekämpfungsmittel
(Antrazin)
auf
die
Äcker
gesprüht
wurden.
Der
Landkreis
war
diesen
Praktiken
auf
die
Spur
gekommen,
nachdem
bei
verfeinerten
Untersuchungsmethoden
in
den
Proben
öffentlicher
Trinkwasserbrunnen
unzulässig
hohe
Anteile
von
krebserregendem
Trichlorbenzol
festgestellt
worden
waren.
Dieser
Stoff
ist
in
Heiz-
und
Dieselöl
enthalten.
Kostenersparnis
ist
das
Motiv
der
einzelnen
Bauern,
die
diese
gefährliche
Mischung
auf
ihre
Böden
bringen:
Das
nach
dieser
strafbaren
Rezeptur
hergestellte
Gemisch
kostet
nur
einen
Bruchteil
dessen,
was
für
umweltverträgliche
Mittel
bezahlt
werden
muß.
Wie
wirkt
die
verbotene
Mixtur?
Aufgrund
des
Ölanteils
wird
das
Unkrautbekämpfungsmittel
länger
in
der
Bodenkruste
gehalten
und
sickert
nicht
schon
beim
ersten
Regen
ins
Erdreich.
Das
Spülmittel
wird
nur
für
das
Zustandekommen
der
Mischung
von
Wasser
und
Dieselöl
benötigt.
Tatsächlich
hat
das
Tensid
aber
die
verheerende
Wirkung,
daß
es
die
Filterwirkung
des
Erdbodens
aufhebt
und
dadurch
das
Eindringen
des
Dieselöls
in
tiefere
Erdschichten
ermöglicht.
Bei
den
fraglichen
Brunnen
wird
das
Trinkwasser
aus
einer
Tiefe
von
rund
hundert
Metern
gewonnen.
Die
dortige
geologische
Struktur
weist
allerdings
besondere
Merkmale
auf.
Die
Verseuchung
der
Ackerböden
mit
dem
Diesel-
Spülmittel-
Nebel
ist
nach
Angaben
von
Oberkreisdirektör
Wolfgang
Kreft
kein
spezielles
Problem
des
Osnabrücker
Raumes.
Diese
Praxis
sei
europaweit
verbreitet
und
bei
landwirtschaftlichen
Stellen
auch
bekannt.
Nachdem
vor,
mehreren
Jahren
die
stark
umweltbelastenden
Antrazide
verboten
und
durch
umweltverträgliche,
aber
teurere
Präparate
ersetzt
wurden,
hatten
sich
die
Landwirte
—
vermutlich
besonders,
intensiv
in
den
Nieder
landen
-
nach
anderen
Lösungen
umgesehen.
Die
Wahl
fiel
auf
das
jetzt
nachgewiesene
Gemisch,
vor
allem
auch,
weil
es
schwierig
nachzuweisen
war.
Eingeweihte
nennen
die
Mixtur
"
Kohmeini-
Cocktail"
. •
Die
betreffenden
Brunnen
im
mittleren
Landkreis
sind
bis
auf
weiteres
vom
Wasserversorgungsnetz
abgekoppelt
worden.
Die
Untersuchungen
der
öffentlichen
Trinkwasserbrunnen
werden
ständig
fortgesetzt.
Wie
die
Leiterin
des
Kreisgesundheitsamtes,
Frau
Dr.
Wedegärtner,
mitteilte,
sind
bei
dem
jetzt
festgestellten
Trichlorbenzol-
Gehalt
keine
akuten
gesundheitlichen
Schäden
zu
befürchten.
Erst
bei
langfristigem
Genuß
von
verunreinigtem
Wasser
bestehe
die
Gefahr
von
Krebserkrankungen.
Beim
Sozial-
und
beim
Umweltministerium
in
Hannover
haben
die
Meldungen
aus
dem
Landkreis
erste
Aktivitäten
ausgelöst.
Mit
beiden
Ministerien
steht
die
Kreisverwaltung
ständig
in
Kontakt,
weil
der
Landkreis
unter
anderem
auch
bei
Wasseruntersuchungen
Schrittmacherdienste
im
Land
leistet.
Es
ist
davon
auszugehen,
daß
auch
in
anderen
Bereichen
Niedersachsens
die
unheilvolle
Mixtur
bei
der
Unkrautbekämpfung
verwendet
wird.
Beim
Landkreis
Osnabrück
gibt
es
schon
einen
ersten
Verdacht
gegen
die
Trinkwasserfrevler.
Die
Verfolgung
der
Schuldigen,
denen
eine
Höchststrafe
von
fünf
Jahren
Gefängnis
droht,
ist
aber
nicht
primäres
Ziel,
betonte
man
bei
der
Behörde.
Vor
allem
soll
auch
an
das
Verständnis
der
Bauern
appelliert
werden.
Die
Landvolkverbände
haben
unterdessen
das
Vorgehen
der
,,
Schwarzen
Schafe"
aus
ihren
Reihen
aufs
schärfste
verurteilt.
Erst
vor
wenigen
Tagen
hatte
der
Landkreis
Osnabrück
im
Rahmen
einer
Pressekonferenz
auf
seine
verstärkten
Aktivitäten
zum
Schutz
des
Grundwassers
und
zur
Sicherstellung
der
Trinkwasserversorgung
hingewiesen.
zet
Autor:
zet