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Erscheinungsdatum:
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aus Zeitung:
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Inhalt:
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Überschrift:
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Bekanntmachung
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Artikel:
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Originaltext:
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Nachdem der Beschluß gefaßt ist, folgende Arbeiten, nämlich
1. den Durchstich eines neuen Bettes für den Hasefluß zwischen der Neuen-Mühle und dem westlichen Theile des Kollegen-Walles, 2. den Abbruch und die Abtragung des höhern Theils des Kollen-Walles in den nächsten Wochen zur Ausführung zu bringen: so werden Diejenigen, welche beabsichtigen, die eine oder andere dieser Arbeiten zu unternehmen, hierdurch aufgefordert, ihre desfallsigen Anerbietungen schriftlich bei uns einzureichen. Anerbietungen für den Hase-Durchstich können nur bis zum 29. Mai angenommen werden. Anerbietungen für den Abbruch des Walles dagegen sind bis zum 15. Juni zulässig. Die vollständigenBedingungen für die beiden Arbeiten sind in dem Büreau des Stadtbaumeiters Richard, Münsterstraße Nr. 1 einzusehen. Osnabrück, den 18. Mai 1855. Der Magistrat der Stadt Osnabrück C. B. Stübe, Dr. |
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