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1.
Erscheinungsdatum:
09.01.1901
aus Zeitung:
Osnabrücker Tageblatt/ OT
Inhalt:
Das
Projekt
einer
Kläranlage
und
Haseeinleitung
wird
vorgestellt.
Überschrift:
Die gestrige Sitzung der städtischen Kollegien.
Artikel:
Originaltext:
Die
gestrige
Sitzung
der
städtischen
Kollegien.
Nachdem
diese
Etats
ohne
wesentliche
Debatte
ihre
Genehmigung
gefunden
hatten,
referierte
Stadtsyndikus
Rißmüller
über
den
projektierten
Sammelkanal,
der
dazu
bestimmt
ist,
die
sämtlichen
Abwässer
und
Fäkalien
der
Stadt
aufzunehmen,
um
sie
hinter
der
Westerkamp
und
Eggemannschen
Papiermühle
in
die
Hase
zu
leiten,
nachdem
sie
vorher
unweit
der
Einmündung
eine
Kläranlage
passiert
haben,
lieber
das
gesamte
Projekt
ist
vom
Stadtbaumeister
Lehmann
ein
Plan
ausgearbeitet
worden,
nachdem
sich
eine
Kommission
bereits
vor
einigen
Jahren
verschiedene
ähnliche
Anlagen
in
anderen
Städten
angesehen
hat.
Wie
Syndikus
Rißmüller
in
seiner
Erläuterung
hervorhob,
handelte
es
sich
gestern
noch
nicht
um
eine
Beschlußfassung
über
die
Kosten,
die
beiläufig
auf
rund
600
000
M.
veranschlagt
sind,
sondern
um
eine
Feststellung
des
Projektes
an
sich,
damit
auf
Grund
desselben
durch
Vermittlung
des
Regierungspräsidenten
die
ministerielle
Genehmigung
zur
Inangriffnahme
des
in
sanitärer
Hinsicht
hochbedeutsamen
Werkes
eingeholt
werden
kann.
Bis
zum
Jahr
1889
mündete
der
Sammelkanal
in
unmittelbarer
Nähe
der
alten
Hasethorbrücke
in
den
Fluß,
infolge
erhobener
Beschwerden
wurde
die
Einmündung
dann
unterhalb
der
neuen
Kaiserwallbrücke
angelegt,
und
da
auch
hiergegen
sich
bald
Beschwerden
geltend
machten,
beschlossen
die
Kollegien
im
Jahre
1896,
die
Ausmündung
an
einer
Stelle
unterhalb
der
Wiemanschen
Bleiche
anzulegen.
Auch
damit
war
natürlich
keine
radikale
Besserung
geschaffen,
und
abermals
traten
mißbilligende
Stimmen
hervor.
Die
daraufhin
eingesetzte
Kommission
gab
nach
Besichtigung
ähnlicher
Anlagen
in
anderen
Städten
ihr
Gutachten
wesentlich
im
Sinne
der
folgenden
Punkte
ab:
Das
Zweckmäßigste
und
Beste
ist
es,
die
Abwässer
der
Stadt
Osnabrück
auf
Rieselfelder
zu
bringen;
da
solches
indes
mangels
eines
zweckmäßigen
Terrains
unterhalb
der
Stadt
nicht
möglich
erscheint,
ist
es
angebracht,
den
Sammelkanal
unterhalb
der
Wachsbleiche,
etwa
bei
der
Ratswiese
ausmünden
zu
lassen,
womit
indessen
die
Beschwerden
der
Firma
Westerkamp
u.
Eggemann
wegen
Verunreinigung
des
Hasewassers
noch
nicht
behoben
gewesen
wären.
Nachdem
sodann
auch
die
Regierung
auf
Beseitigung
des
Mißstandes
gedrungen
hatte,
wurde
Regierungsbaumeister
Taaks
mit
der
Ausarbeitung
eines
Gutachtens
betraut,
daß
im
Wesentlichen
Folgendes
besagte:
Die
städtischen
Abwässer
müssen
unterhalb
der
Westerkamp
u.
Eggemannschen
Mühle
in
die
Hase
geführt
werden,
da
die
bisherigen
Maßnahmen
nur
als
Notbehelfe
erscheinen.
Am
zweckmäßigsten
erscheint
die
Anlage
des
Kanals
auf
dem
linken
Haseufer;
die
Kanalwässer
sind
vor
der
Einführung
in
die
Hase
einer
mechanischen
Klärung
zu
unterziehen.
Es
haben
daraufhin
Unterhandlungen
mit
Vertretern
der
Königlichen
Regierung
stattgefunden,
und
das
Resultat
derselben
war
ein
prinzipiell
sehr
wichtiger
ministerieller
Erlaß,
der
auch
die
Grundlage
aller
weiteren
Verhandlungen
bilden
muß.
In
dem
Erlaß
wird
bezüglich
des
springenden
Punktes
u.
A.
gesagt,
"
daß
wir
(der
Minister)
mit
Rücksicht
auf
die
Verhältnisse,
wie
sie
sich
bei
der
örtlichen
Prüfung
ergeben
haben,
gegen
die
Ableitung
der
sämtlichen
Kanalwässer
in
die
Hase
unterhalb
des
Stauwerkes
der
Firma
Westerkamp
u.
Eggemann
nicht
zu
erinnern
finden,
wenn
die
Wässer
vor
dem
Einlaß
mechanisch
gereinigt
werden.
Von
der
Anlegung
von
Notauslässen
innerhalb
der
Stadt
ist
thunlichst
abzusehen.
Die
Fertigstellung
des
Projektes
ist
nach
Möglichkeit
zu
beschleunigen."
Auf
Grund
dieses
wichtigen
Erlasses,
durch
welchen
von
vornherein
die
Abführung
der
Kanalwässer
in
die
Hase
unter
den
angegebenen
Voraussetzungen
zugestanden
wird,
ist
sodann
seitens
des
Stadtbaumeisters
der
Gesamtplan
ausgearbeitet
worden
und
auch
die
Baukommission
hat
denselben
bereits
zum
Gegenstand
ihrer
Verhandlungen
gemacht.
Ferner
hat
Regierungs-
und
Medizinalrat
Dr.
Grisar
nach
einer
Prüfung
des
Projektes
noch
zur
Erwägung
verstellt,
ob
sich
nicht
das
Gebiet
des
Stahlwerkes
und
die
Gemeinde
Schinkel
in
das
Kanalsystem
mit
einbeziehen
lasse.
Die
Baukommission
hat
dann
noch
einmal
zu
der
Angelegenheit
Stellung
genommen
und
den
Vorschlag
gemacht,
daß
auf
Grund
des
vorliegenden
Projektes
nunmehr
der
Antrag
an
das
Ministerium
zu
stellen
sei,
die
Genehmigung
zur
Anlage
des
Kanals
zu
erteilen.
Stadtbaumeister
Lehmann
gab
hierauf
noch
verschiedene
Erläuterungen,
denen
wir
Folgendes
entnehmen:
Auf
der
linken
Haseseite
ist
zur
Zeit
nur
eine
einzige
Kanalausmündung
vorhanden,
die
wie
oben
schon
bemerkt,
hinter
der
Wieman`
schen
Bleiche
bei
der
Nobbenburg
die
Verbindung
mit
der
Hase
herstellt;
auf
der
rechten
Haseseite
sind
dagegen
zwei
Ausmündungen
vorhanden,
von
denen
die
eine
den
Abwässern
des
Sandbaches
beim
Pernickelturm
Eintritt
in
die
Hase
gewährt,
während
die
andere
die
Abwässer
der
Ziegel-
und
Bramscherstraße
unweit
der
Armen-
Arbeitsanstalt
an
der
Turnerstraße
der
Hase
zuführt.
Im
Gegensatz
zu
dem
bisherigen
Zustand
umfaßt
nun
der
neue
Entwurf
1.
die
Vereinigung
und
Verlegung
sämtlicher
Ausmündungen
in
das
Unterwasser
der
Papiermühle
mittels
des
Sammelkanals,
2.
die
Klärung
der
Abwässer
vor
dem
Einlaß
in
die
Hase,
3.
die
Anlegung
mehrerer
Not-
Auslässe
innerhalb
der
Stadt.
Die
Führung
des
Kanals,
der
eine
Länge
von
2200
Meter
und
eine
lichte
Weite
von
1,
30
:
1,
70
Meter
erhalten
soll,
wird
die
folgende
sein:
Fortsetzung
des
Stüvekanals
von
der
Nobbenburg
parallel
der
Eisenbahn,
die
im
Zuge
des
Weges
Natruperstraße
-
Papiermühle
unterführt
werden
müßte,
dann
Benutzung
eines
vorhandenen
Weges
bis
hinter
die
Papiermühle
zur
Hase.
Um
den
Kanal
auch
bei
Gewittern
und
sonstigen
starken
Regenfällen
leistungsfähig
zu
machen,
sollen
innerhalb
der
Stadt
sechs
Notauslässe
unter
Benutzung
der
bereits
vorhandenen
Ausmündungen
hergerichtet
werden
u.
zw.
an
der
Georgstraße,
bei
der
Hasebrücke
am
Hasethor,
bei
der
Kaiserbrücke,
am
Einlauf
des
Sandbachs
beim
Herrenteichswall,
an
der
Turnerstraße
und
bei
Beginn
des
großen
Hauptsammelkanals.
Ferner
ist
unterhalb
des
Hasethors
ein
besonderes
Bauwerk,
ein
sogen.
Düker,
anzulegen,
welcher
unter
dem
Flußbett
durchgehen,
in
der
Hauptsache
aus
drei
gußeisernen
Röhren
von
je
45
cm
Durchmesser
bestehen
wird
und
dazu
bestimmt
ist,
die
Abwässer
des
rechts
der
Hase
gelegenen
Stadtgebiets
in
den
linksseitigen
Hauptsammelkanal
zu
überführren.
Unter
der
Annahme,
daß
die
Abwässer
mit
einer
12maligen
Verdünnung
durch
Regenwasser
abfließen,
reicht
der
Kanal
für
115
000
Einwohner
aus.
Redner
gibt
weiterhin
noch
einige
Mitteilungen
über
die
an
der
Ausmündung
des
Hauptsammlers
unterhalb
der
Papiermühle
anzulegende
Klärungsanlage,
die
sich
im
wesentlichen
aus
drei
großen
Klärbecken
und
vier
Schlammbehältern
zusammensetzen
wird,
von
welch`
letzteren
jedoch
zunächst
nur
zwei
angelegt
werden
sollen;
auch
eine
Lokomobile
muß
daselbst
aufgestellt
werden
zu
dem
Zwecke,
die
Senkstoffe
der
Klärbecken
von
Zeit
zu
Zeit
nach
den
Schlammbehältern
zu
pumpen.
Die
Klärbecken
erhalten
eine
Größe
von
je
10
:
60
Meter,
die
Wasserbewegung
beträgt
8,
86
mm
pro
Sekunde,
die
durchschnittliche
tägliche
Klärmenge
dürfte
rund
10
000
Kubikmeter
Wasser
umfassen,
welches
Quantum
sich
jedoch
bei
Regenwetter
auf
50
000
Kubikmeter
steigern
kann.
Mit
dem
Projekt
in
Verbindung
steht
eine
Regulierung
des
Haselaufes
unterhalb
des
Hasethores,
um
daselbst
eine
bessere
Vorflut
zu
schaffen.
Redner
berührt
ferner
die
Verhandlungen,
welche
in
der
Frage
stattgefunden
haben,
ob
es
zweckmäßig
erscheine,
noch
andere
Wasserläufe,
so
den
Wiesenbach,
den
Schnatgangsgraben
und
den
Martinibach
mit
in
das
Kanalsystem
einzubeziehen.
Man
ist
zu
einer
Verneinung
dieser
Frage
gekommen,
wobei
einmal
die
Kosten,
zum
anderen
aber
die
bedeutende
Wassermenge
dieser
Ablaufe
(zusammen
rund
5000
Kubikmeter
pro
Tag)
den
Ausschlag
gegeben
haben.
Auch
der
Sandbach
(tägliche
Wassermenge
allein
5000
Kubikmeter)
soll
nicht
mit
einbezogen
werden,
vielmehr
liegt
es
im
Plane,
den
jetzigen
Kanal
für
die
Abführung
des
Sandbachwassers
nach
der
Hase
beizubehalten,
für
die
Zuführung
der
Hausabwässer
von
der
Liebigstraße
her
aber
einen
neuen
Kanal
anzulegen,
der
vorläufig
bis
zum
Schlachthof
fertiggestellt
werden
soll.
Die
Herstellung
von
vorläufig
nur
je
zwei
Schlammbehältern
und
Klärbecken
unterhalb
der
Papiermühle
wird
damit
begründet,
daß
man
zunächst
die
Sache
erproben
und
sich
event.
bei
den
weiteren
Anlagen
die
Fortschritte
der
Technik
auf
diesem
Gebiete
zu
Nutze
machen
will;
auch
steht
noch
nicht
fest,
in
welcher
Weise
die
Verwertung
des
getrockneten
Schlammes
erfolgen
soll.
Stadtsyndikus
Dr.
Rißmüller
fügt
dem
noch
hinzu,
daß
sich
die
Baukommission
gegen
die
Einbeziehung
des
Stahlwerkes
in
das
Kanalnetz,
dagegen
für
die
Hinzunahme
des
Schinkelgebietes
ausgesprochen
habe;
da
durch
die
letzterwähnte
Erweiterung
jedoch
eine
Mehrausgabe
von
rund
148
000
M.
entstehen
wird,
so
soll
der
Gedanken
nur
unter
der
Bedingung
in
die
That
umgesetzt
werden,
wenn
die
Gemeinde
Schinkel
sich
in
entsprechender
Weise
finanziell
beteiligt
resp.
zur
Amortisation
der
bezeichneten
Summe
ihre
Bereitwilligkeit
erklärt.
Bezüglich
des
letzteren
Punktes
hängt
es
von
dem
Ergebnis
der
Verhandlungen
mit
dem
Landrat
und
der
Gemeinde
Schinkel
ab,
wie
die
Sache
weiter
verläuft.
Der
angenommene
Kostenanschlag
von
etwa
600
000
M.
für
die
Stadt
allein
würde
bei
einer
Verzinsung
und
Tilgung
mit
5
Prozent
eine
jährliche
Belastung
der
Kämmereikasse
von
30
000
M.
zur
Folge
haben;
dieser
Betrag
könnte
indeß
nach
Ansicht
des
Referenten
event.
durch
eine
Neuformulierung
der
Sielrente
noch
herabgedrückt
werden,
indem
für
die
Einrichtung
von
Spül-
Aborten
eine
gewisse
Gebühr
erhoben
würde
in
der
Weise,
daß
der
Betrag,
welcher
jetzt
von
den
Hauseigentümern
für
die
Abfuhr
mittels
der
Wagen
gegeben
wird,
in
Form
einer
Abgabe
an
die
Kämmereikasse
geleistet
werde.
Der
vorliegende
Antrag
für
das
Gesamt-
Projekt
wird
sodann
in
folgender
Fassung
beim
Magistrat
einstimmig,
beim
Bürgervorsteherkolleg
gegen
1
Stimme
angenommen:
Auf
den
Vorschlag
der
Baukommission
wird
beschlossen,
den
Entwurf
über
die
Abführung
der
städtischen
Abwässer
vom
15.
Dezember
1898
und
den
Nachtrag
hierzu
vom
30.
August
1900
der
Regierung
vorzulegen
und
die
Genehmigung
des
Entwurfs
in
folgendem
Umfange
zu
beantragen:
1.
Anlage
eines
Hauptsammlers
bis
unterhalb
der
Papiermühle
auf
dem
linken
Haseufer.
2.
Anlage
eines
Sammlers
für
die
rechte
Haseseite
von
der
Pernickelmühle
ab
einschließlich
Dükerung
der
Hase
hinter
der
Armen-
Arbeitsanstalt.
3.
Nach
Herstellung
dieser
Sammler
getrennte
Abführung
des
Sandbaches
in
die
Hase
und
Herstellung
eines
Brauchwasser-
Kanals
in
der
Liebigstraße
bis
zum
Schlachthof,
der
später
event.
bis
zur
Gemarkungsgrenze
von
Schinkel
fortgesetzt
wird.
4.
Anlage
einer
mechanischen
Klärvorrichtung
bei
der
Mündung
des
Hauptsammlers
hinter
der
Papiermühle.
Ausgeführt
sollen
zur
Zeit
werden
zwei
Klärbecken
und
zwei
Schlammbehälter.
Eine
abweichende
Herstellung
der
Kläranlage
bleibt
vorbehalten,
um
etwa
in
der
Zeit
bis
zur
Ausführung
eintretende
diesbezügliche
Fortschritte
der
Technik
berücksichtigen
zu
können.
5.
Die
Regulierung
des
Hasefluß-
Laufes
von
der
Pernickelmühle
bis
zur
Eisenbahnbrücke.
Vor
der
Abstimmung
gab
B.-
B.
Dr.
Hilkenkamp
noch
dem
Wunsche
Ausdruck,
daß
mit
dem
Ausbau
des
Kanals
möglichst
rasch,
wenn
es
gehe,
schon
im
kommenden
Frühjahr
begonnen
werden
möge,
damit
die
Anlieger
unterhalb
der
jetzigen
Kanalausmündung
nicht
länger
mehr
die
Wohlthaten
eines
reinen
Flußlaufes
zu
entbehren
hätten.
Wortführer
Schemmann
sprach
sich
in
gleichem
Sinne
aus
und
empfahl
die
Annahme
der
Vorlage,
und
in
gleicher
Weise
äußerte
sich
Bürgervorsteher
Finkenstaedt,
der
die
Pläne,
Anschläge
und
Gutachten
auch
dem
ärztlichen
und
Techniker-
Verein
zur
Kenntnisnahme
zugewiesen
sehen
wollte,
in
welcher
Hinsicht
ihm
Oberbürgermeister
Westerkamp
die
Zusage
gab.
Die
Angelegenheit
hatte
damit
zunächst
ihre
Erledigung
gefunden.