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1.
Erscheinungsdatum:
25.04.1854
aus Zeitung:
Osnabrückische Anzeigen/ OA
Inhalt:
"
Die
Vorrichtungen
zur
Durchführung
der
Umfluth
und
des
Sandbachs
durch
den
Wall
haben
eine
Absperrung
der
Wallpromenade
bei
der
Lodtmann`
schen
Mühle
und
am
Hasethore
nöthig
gemacht..."
Überschrift:
Die Vorrichtungen zur Durchführung der Umfluth
Zwischenüberschrift:
Bekanntmachungen der Verwaltungs-Behörden.
Bekanntmachung.
Artikel:
Originaltext:
Nachdem
in
Gemäßheit
des
§.
3
der
Polizeiordnung
für
die
Stadt
Osnabrück
vom
29.
November
1852
die
Vertretung
des
Polizeidirectors
in
Fällen
der
Abwesenheit
und
Verhinderung
dem
Gyndicus
Dr.
Pagenstecher
übertragen
ist:
so
wird
solches
hierdurch
zur
öffentlichen
Kunde
gebracht.
Osnabrück,
den
21.
April
1854
Der
Magistrat
der
Statd
Osnabrück
C.
B.
Stüve,
Dr.
Die
Vorrichtungen
zur
Durchführung
der
Umfluth
und
des
Sandbachs
durch
den
Wall
haben
eine
Absperrung
der
Wallpromenade
bei
der
Lodtmann`
schen
Mühle
und
am
Hasethore
nöthig
gemacht.
DAs
Publikum
wird
von
dieser
angeordneten
Absperrung
mit
dem
Bemerken
in
Kenntniß
gesetzt,
daß
die
Arbeiten
bis
.....
Passage
des
Walles
an
der
Stelle
nicht
gestatten
und
daß
diese
deshalb
untersagt
werden
muß.
Osnabrück,
den
22.
April
1854.
Der
Magistrat
der
Statd
Osnabrück
C.
B.
Stüve,
Dr.
Auf
dem
neuanzulegenden
Wege
von
der
Herrenteichs-
Chaussee
nach
der
Neustadt
kann
Schutt
und
Kummer
abgestürzt
werden,
und
zwar
nahe
vor
dem
Herrenteichs.Thore
hinter
dem
vierten
Garten
zur
rechten
Seite
der
Chaussee,
wo
ein
hingestellter
Pfahl
den
Ort
bezeichnet,
an
welcher
das
Abstürzen
geschehen
muß.
Osnabrück,
den
24.
April
1854.
Der
Magistrat
der
Statd
Osnabrück
Pagenstecher,
Dr.