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Erscheinungsdatum:
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aus Zeitung:
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Inhalt:
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Die einstweilige Anordnung des OVG gegen den Baubeginn am Burenkamp ist abgelehnt worden. Alle Argumente für einen Baustopp, die von der Bürgerinitiative ins Feld geführt wurden - Lärmbelästigung, Grundwasserbeeinträchtigung, Zerstörung eines " Grünen Fingers " sowie einer alten Gutsanlage und eine enorme Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen und gartenmäßigen Nutzung der Flächen seitens der Antragsteller - waren, so das OVG, nicht nachweisbar. Auf Grund verschiedener Gutachten der Stadt Osnabrück, die diese Entscheidung unterstützten, kann nun mit der Erschließung dieses Gewerbegebietes begonnen werden.
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Überschrift:
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Burenkamp: Nun dürfen die Bagger rollen
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Zwischenüberschrift:
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OVG lehnt einstweilige Anordnung ab
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Artikel:
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Autor:
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rll
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