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1.
Erscheinungsdatum:
09.05.2020
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Leben gegen Leben abwägen?
Zwischenüberschrift:
Leserbrief
Artikel:
Originaltext:
Zum
Artikel
„
Niederländer
kratzen
an
Calmeyers
Ruf″
und
dem
Kommentar
von
Sebastian
Stricker
„
Anklage
steht
auf
tönernen
Füßen″
(Ausgabe
vom
15.
April)
.
„
Sebastian
Stricker
weist
die
holländische
Kritik
an
Calmeyers
Tätigkeit
für
das
NS-
Regime
in
Den
Haag
mit
dem
Argument
zurück,
Calmeyer
habe
mehr
als
doppelt
so
viele
Juden
gerettet,
wie
er
in
die
Konzentrationslager
und
damit
in
den
Tod
geschickt
habe.
Auch
Ärzte,
die
im
nationalsozialistischen
Euthanasieprogramm
mitarbeiteten
und
nach
dem
Ende
des
NS-
Regimes
angeklagt
wurden,
bedienten
sich
dieses
utilitaristischen
Arguments,
das
glaubt,
die
Menge
der
getöteten
Menschen
mit
den
Geretteten
verrechnen
zu
können.
Sie
hätten,
so
verteidigten
sich
diese
Ärzte,
einen
Teil
ihrer
Patienten
in
den
Behindertenanstalten
nur
retten
können,
indem
sie
andere
auf
die
Überführungslisten
in
die
Tötungsanstalten
setzten.
Von
diesem
Argument
ließ
sich
der
Bundesgerichtshof
1953
nicht
beeindrucken.
Er
hob
die
Freisprüche
unterer
Instanzen
wieder
auf
mit
der
Begründung:
,
Der
herrschenden,
von
der
christlichen
Sittenlehre
her
bestimmten
Kulturanschauung
widerspricht
es,
den
für
die
Erhaltung
von
Sachwerten
angemessenen
Grundsatz
des
kleineren
Übels
anzuwenden
und
den
rechtlichen
Unwert
der
Tat
nach
dem
sozialen
Gesamtergebnis
abzuwägen,
wenn
Menschenleben
auf
dem
Spiel
stehen.′
Auch
wenn
die
christliche
Sittenlehre
in
der
Rechtsprechung
heute
kaum
noch
eine
Rolle
spielt,
[…]
so
gelten
doch
nach
wie
vor
Artikel
1
und
Artikel
2
des
Grundgesetzes.
Die
Würde
des
Menschen
und
das
Recht
auf
Leben
verbieten
es,
Menschenleben
gegeneinander
abzuwägen.
Nie
darf
ein
unschuldiger
Mensch
absichtlich
dem
Tod
preisgegeben
werden,
um
ein
anderes
Leben
zu
retten.
Insofern
steht
die
holländische
Kritik
an
Calmeyer
nicht
auf
tönernen
Füßen.
[…]″
Prof.
Dr.
Manfred
Spieker
Georgsmarienhütte
Bildtext:
Eine
ehemalige
Gaskammer
in
der
Gedenkstätte
NS-
„
Euthanasie″
in
Bernburg.
Dort
wurden
rund
14000
kranke,
behinderte
und
sozial
auffällige
Menschen
in
den
Jahren
1940
bis
1943
im
Zusammenwirken
von
Ärzten,
Juristen,
Pflegepersonal
und
Verwaltungsangestellten
durch
Gas,
Medikamente
und
Nahrungsentzug
ermordet.
Foto:
dpa/
Jens
Wolf
Autor:
Prof. Dr. Manfred Spieker